Liebe Vereinsmitglieder,
Bitte beachtet bei allen sportlichen Betätigungen die Vorgaben:
Neue Coronaregelungen |
seit dem 13. Juli 2020 |
Sport, Fitnessstudios |
• 1: Die Sportausübung ist zulässig, wenn diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt, |
• 2: ein Abstand von mindestens 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, jederzeit eingehalten wird. |
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• 3: Abweichend von Satz Nr. 1 und 2 ist die Sportausübung auch zulässig, wenn sie in Gruppen von nicht mehr als 30 Personen erfolgt und die Kontaktdaten der Sportausübenden nach § 4 erhoben und dokumentiert werden. |