Liebe Vereinsmitglieder,

Bitte beachtet bei allen sportlichen Betätigungen die Vorgaben:

Neue Coronaregelungen

 
seit dem 13. Juli 2020

Sport, Fitnessstudios

 

•  1: Die Sportausübung ist zulässig, wenn diese kontaktlos zwischen

       den beteiligten Personen erfolgt,

 
•  2: ein Abstand von mindestens 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person,
       die nicht zum eigenen Haushalt gehört,
       jederzeit eingehalten wird.
   
•  3: Abweichend von Satz Nr. 1 und 2 ist die Sportausübung auch zulässig,
        wenn sie in Gruppen von nicht mehr als 30 Personen erfolgt und die Kontaktdaten
       der Sportausübenden nach § 4 erhoben und dokumentiert werden.